Außenabdichtung
Beispiele
Die "Bibel" für alle Fachunternehmen im Bereich Kellerabdichtung ist die zur Zeit noch gültige DIN 18 195, die in erster Linie für Neubauten gilt, deren Anwendung jedoch auf Bestandsbauten übertragen werden kann, ergänzt durch entsprechende WTA-Merkblätter für die Sanierung feuchter Keller im Bestand.
In 2017 wird die DIN 18 195 durch die DIN 18 533 ff ersetzt und noch detaillierter aufgeteilt. Sie umfasst unglaublich viele Seite und Informationen. Dies zeigt, wie immens wichtig eine klar strukturierte Regelung mit ganz eindeutigen Vorgaben zur Vorgehensweise bei der Bauwerksabdichtung ist.
TROTZDEM:
In keinem Bereich des Handwerks werden nach wie vor so viele
folgenschwere Fehler gemacht wie im Bereich der Bauwerksabdichtung!
Warum? Weil der Bautenschutz immer noch kein meistergeschütztes Gewerk ist. Jeder Betrieb darf theoretisch den Gebäudesockel eines Neubaus oder Altbaus abdichten - ob er es nun kann, oder nicht. Die Abdichtung von außen wird zwar Maurern seit Jahren im Rahmen ihrer normalen Ausbildung mit vermittelt - aber neben vielen anderen Dingen. Den Beruf des Holz- & Bautenschützers hingegen, der nichts anderes lernt, gibt es erst seit wenigen Jahren. Es kann daher gar nicht genug qualifizierte Kräfte am Markt geben, um über die anstehenden Arbeiten Herr zu werden!
Die DIN sagt:
Jedes Bauwerk muss gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden. Als Grundlage zur fachgerechten Abdichtung eines Baukörpers kann allgemein die DIN 18195 herangezogen werden. Sie gilt als anerkannte Regel der Technik. Ungeregelt sind darin noch die Dichtungsschlämmen, diese werden in der Neufassung der DIN, die zeitnah erwartet wird, aber vertreten sein. Bis dahin muss beim Einsatz von Dichtungsschlämmen noch immer ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorgelegt werden.
DIN 18195-1: 2011-12 (Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten) besagt: „Wasser ist im Boden immer vorhanden, mindestens mit Bodenfeuchte ist daher immer zu rechnen“
DIN 18195-4: 2011-12 (Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung) sagt darüber hinausgehend folgerichtig: „Alle vom Boden berührten Außenflächen der Umfassungswände sind gegen seitliche Feuchtigkeit (…) abzudichten. Diese Abdichtung muss planmäßig im Regelfall bis 300 mm über Gelände hochgeführt werden, um ausreichende Anpassungsmöglichkeiten der Geländeoberfläche sicherzustellen. Im Endzustand darf dieser Wert das Maß von 150 mm nicht unterschreiten.“
DIN 18915-9: 2010-05 (Gebäudesockel für Abschlüsse von Abdichtungen nach DIN 18195-4 und 18195-6) definiert für den erdberührten Bereich noch einmal detailgetreuer:
„Bei aufgehenden Wänden mit Bekleidungen (Verblendungen und Verfliesungen, aber auch WDVS) muss die Abdichtung hinter der wasserbeanspruchten Ebene der aufgehenden Wand liegen. Die Bekleidungen sind dabei so zu verankern, dass die Abdichtung im wasserbeanspruchen Bereich nicht perforiert wird. Ist dies unvermeidlich, sind die Verankerungen als Durchdringungen(…) abzudichten.“
Eigentlich sind dies alles einfache Grundsätze. In der Praxis scheitert die fachgerechte Umsetzung jedoch meist schon in der Planungsphase. Darum lohnt es sich, einen qualifizierten Fachbetrieb mit ausgebildeten Kräften mit einer so sensiblen und wichtigen Aufgabe zu betrauen - den die Folgekosten bei falscher Handhabung können ein Mehrfaches der Investitionssumme betragen!
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